Grundsätzlich ja, aber die Schränke dürfen mit keinerlei Nasslacken oder Dichtmaterialien bearbeitet sein. Das hätte zur Folge, dass sich beim Pulvervorgang Blasen bilden und die Pulveroberfläche
damit zerstört wäre.
Ja. Es müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- es muss ein entsprechendes Pflichtenheft existieren
- es müssen im Vorfeld umfangreiche klärende Gespräche zum technischen Inhalt stattfinden
- vor Arbeitsbeginn muss ein Angebot zum Leistungsumfang erstellt werden